Partizipien des Verbs blecken

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ble-cken

Die Partizip-1-Form von blecken ist bleckend. Die Partizip-2-Form von blecken lautet gebleckt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bleckend

Partizip 2

gebleckt



Regeln

Bildung Präsens von bleckenBildung Perfekt von bleckenBildung Präteritum von bleckenBildung Konjunktiv I von bleckenBildung Konjunktiv II von bleckenBildung Imperativ von blecken

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