Partizipien des Verbs blechen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ble-chen

Die Partizip-1-Form von blechen ist blechend. Die Partizip-2-Form von blechen lautet geblecht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

blechend

Partizip 2

geblecht



Regeln

Bildung Präsens von blechenBildung Perfekt von blechenBildung Präteritum von blechenBildung Konjunktiv I von blechenBildung Konjunktiv II von blechenBildung Imperativ von blechen

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