Partizipien des Verbs blechen
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ble-chen
Die Partizip-1-Form von blechen ist blechend. Die Partizip-2-Form von blechen lautet geblecht.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
blechend |
Partizip 2
geblecht |
Regeln
Bildung Präsens von blechenBildung Perfekt von blechenBildung Präteritum von blechenBildung Konjunktiv I von blechenBildung Konjunktiv II von blechenBildung Imperativ von blechenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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