Partizipien des Verbs blaffen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: blaf-fen

Die Partizip-1-Form von blaffen ist blaffend. Die Partizip-2-Form von blaffen lautet geblafft.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

blaffend

Partizip 2

geblafft



Regeln

Bildung Präsens von blaffenBildung Perfekt von blaffenBildung Präteritum von blaffenBildung Konjunktiv I von blaffenBildung Konjunktiv II von blaffenBildung Imperativ von blaffen

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