Partizipien des Verbs blättern

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: blät-tern

Die Partizip-1-Form von blättern ist blätternd. Die Partizip-2-Form von blättern lautet geblättert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

blätternd

Partizip 2

geblättert



Regeln

Bildung Präsens von blätternBildung Perfekt von blätternBildung Präteritum von blätternBildung Konjunktiv I von blätternBildung Konjunktiv II von blätternBildung Imperativ von blättern

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