Partizipien des Verbs bimmeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bim-meln

Die Partizip-1-Form von bimmeln ist bimmelnd. Die Partizip-2-Form von bimmeln lautet gebimmelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bimmelnd

Partizip 2

gebimmelt



Regeln

Bildung Präsens von bimmelnBildung Perfekt von bimmelnBildung Präteritum von bimmelnBildung Konjunktiv I von bimmelnBildung Konjunktiv II von bimmelnBildung Imperativ von bimmeln

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