Partizipien des Verbs bezichtigen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: be-zich-ti-gen

Die Partizip-1-Form von bezichtigen ist bezichtigend. Die Partizip-2-Form von bezichtigen lautet bezichtigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bezichtigend

Partizip 2

bezichtigt



Regeln

Bildung Präsens von bezichtigenBildung Perfekt von bezichtigenBildung Präteritum von bezichtigenBildung Konjunktiv I von bezichtigenBildung Konjunktiv II von bezichtigenBildung Imperativ von bezichtigen

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