Partizipien des Verbs bewusstmachen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: bewusst

Die Partizip-1-Form von bewusstmachen ist bewusstmachend. Die Partizip-2-Form von bewusstmachen lautet bewusstgemacht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bewusstmachend

Partizip 2

bewusstgemacht

Partizip 1 des Verbs bewusstmachen, Partizip 1 bewusstmachen, Bildung Partizip I von bewusstmachen, Partizip 2 des Verbs bewusstmachen, Partizip 2 bewusstmachen, Bildung Partizip II von bewusstmachen


Regeln

Bildung Präsens von bewusstmachenBildung Perfekt von bewusstmachenBildung Präteritum von bewusstmachenBildung Konjunktiv I von bewusstmachenBildung Konjunktiv II von bewusstmachenBildung Imperativ von bewusstmachen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben