Partizipien des Verbs bevorrechtigen
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: bevorWorttrennung: be-vor-rech-ti-gen
Die Partizip-1-Form von bevorrechtigen ist bevorrechtigend. Die Partizip-2-Form von bevorrechtigen lautet bevorrechtigt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
bevorrechtigend |
Partizip 2
bevorrechtigt |
Regeln
Bildung Präsens von bevorrechtigenBildung Perfekt von bevorrechtigenBildung Präteritum von bevorrechtigenBildung Konjunktiv I von bevorrechtigenBildung Konjunktiv II von bevorrechtigenBildung Imperativ von bevorrechtigenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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