Partizipien des Verbs beurlauben

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: be-ur-lau-ben

Die Partizip-1-Form von beurlauben ist beurlaubend. Die Partizip-2-Form von beurlauben lautet beurlaubt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

beurlaubend

Partizip 2

beurlaubt



Regeln

Bildung Präsens von beurlaubenBildung Perfekt von beurlaubenBildung Präteritum von beurlaubenBildung Konjunktiv I von beurlaubenBildung Konjunktiv II von beurlaubenBildung Imperativ von beurlauben

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