Partizipien des Verbs berechtigen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: be-rech-ti-gen

Die Partizip-1-Form von berechtigen ist berechtigend. Die Partizip-2-Form von berechtigen lautet berechtigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

berechtigend

Partizip 2

berechtigt



Regeln

Bildung Präsens von berechtigenBildung Perfekt von berechtigenBildung Präteritum von berechtigenBildung Konjunktiv I von berechtigenBildung Konjunktiv II von berechtigenBildung Imperativ von berechtigen

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