Partizipien des Verbs berechtigen
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: be-rech-ti-gen
Die Partizip-1-Form von berechtigen ist berechtigend. Die Partizip-2-Form von berechtigen lautet berechtigt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
berechtigend |
Partizip 2
berechtigt |
Regeln
Bildung Präsens von berechtigenBildung Perfekt von berechtigenBildung Präteritum von berechtigenBildung Konjunktiv I von berechtigenBildung Konjunktiv II von berechtigenBildung Imperativ von berechtigenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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