Partizipien des Verbs beleihen
Hilfsverb: habenstarkes VerbuntrennbarWorttrennung: be-lei-hen
Die Partizip-1-Form von beleihen ist beleihend. Die Partizip-2-Form von beleihen lautet beliehen.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
beleihend |
Partizip 2
beliehen |
Regeln
Bildung Präsens von beleihenBildung Perfekt von beleihenBildung Präteritum von beleihenBildung Konjunktiv I von beleihenBildung Konjunktiv II von beleihenBildung Imperativ von beleihenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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