Partizipien des Verbs beleihen

Hilfsverb: habenstarkes VerbuntrennbarWorttrennung: be-lei-hen

Die Partizip-1-Form von beleihen ist beleihend. Die Partizip-2-Form von beleihen lautet beliehen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

beleihend

Partizip 2

beliehen



Regeln

Bildung Präsens von beleihenBildung Perfekt von beleihenBildung Präteritum von beleihenBildung Konjunktiv I von beleihenBildung Konjunktiv II von beleihenBildung Imperativ von beleihen

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