Partizipien des Verbs bejammern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: be-jam-mern

Die Partizip-1-Form von bejammern ist bejammernd. Die Partizip-2-Form von bejammern lautet bejammert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bejammernd

Partizip 2

bejammert



Regeln

Bildung Präsens von bejammernBildung Perfekt von bejammernBildung Präteritum von bejammernBildung Konjunktiv I von bejammernBildung Konjunktiv II von bejammernBildung Imperativ von bejammern

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