Partizipien des Verbs beisammenhaben

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: beisammenWorttrennung: bei-sam-men-ha-ben

Die Partizip-1-Form von beisammenhaben ist beisammenhabend. Die Partizip-2-Form von beisammenhaben lautet beisammengehabt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

beisammenhabend

Partizip 2

beisammengehabt

Partizip 1 des Verbs beisammenhaben, Partizip 1 beisammenhaben, Bildung Partizip I von beisammenhaben, Partizip 2 des Verbs beisammenhaben, Partizip 2 beisammenhaben, Bildung Partizip II von beisammenhaben


Regeln

Bildung Präsens von beisammenhabenBildung Perfekt von beisammenhabenBildung Präteritum von beisammenhabenBildung Konjunktiv I von beisammenhabenBildung Konjunktiv II von beisammenhabenBildung Imperativ von beisammenhaben

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