Partizipien des Verbs beipflichten
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: beiWorttrennung: bei-pflich-ten
Die Partizip-1-Form von beipflichten ist beipflichtend. Die Partizip-2-Form von beipflichten lautet beigepflichtet.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
beipflichtend |
Partizip 2
beigepflichtet |
Regeln
Bildung Präsens von beipflichtenBildung Perfekt von beipflichtenBildung Präteritum von beipflichtenBildung Konjunktiv I von beipflichtenBildung Konjunktiv II von beipflichtenBildung Imperativ von beipflichtenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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