Partizipien des Verbs beipflichten

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: beiWorttrennung: bei-pflich-ten

Die Partizip-1-Form von beipflichten ist beipflichtend. Die Partizip-2-Form von beipflichten lautet beigepflichtet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

beipflichtend

Partizip 2

beigepflichtet



Regeln

Bildung Präsens von beipflichtenBildung Perfekt von beipflichtenBildung Präteritum von beipflichtenBildung Konjunktiv I von beipflichtenBildung Konjunktiv II von beipflichtenBildung Imperativ von beipflichten

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