Partizipien des Verbs beiordnen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: beiWorttrennung: bei-ord-nen

Die Partizip-1-Form von beiordnen ist beiordnend. Die Partizip-2-Form von beiordnen lautet beigeordnet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

beiordnend

Partizip 2

beigeordnet



Regeln

Bildung Präsens von beiordnenBildung Perfekt von beiordnenBildung Präteritum von beiordnenBildung Konjunktiv I von beiordnenBildung Konjunktiv II von beiordnenBildung Imperativ von beiordnen

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