Partizipien des Verbs beiordnen
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: beiWorttrennung: bei-ord-nen
Die Partizip-1-Form von beiordnen ist beiordnend. Die Partizip-2-Form von beiordnen lautet beigeordnet.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
beiordnend |
Partizip 2
beigeordnet |
Regeln
Bildung Präsens von beiordnenBildung Perfekt von beiordnenBildung Präteritum von beiordnenBildung Konjunktiv I von beiordnenBildung Konjunktiv II von beiordnenBildung Imperativ von beiordnenGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach