Partizipien des Verbs behobeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: be-ho-beln

Die Partizip-1-Form von behobeln ist behobelnd. Die Partizip-2-Form von behobeln lautet behobelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

behobelnd

Partizip 2

behobelt



Regeln

Bildung Präsens von behobelnBildung Perfekt von behobelnBildung Präteritum von behobelnBildung Konjunktiv I von behobelnBildung Konjunktiv II von behobelnBildung Imperativ von behobeln

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