Partizipien des Verbs begutachten

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: be-gut-ach-ten

Die Partizip-1-Form von begutachten ist begutachtend. Die Partizip-2-Form von begutachten lautet begutachtet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

begutachtend

Partizip 2

begutachtet



Regeln

Bildung Präsens von begutachtenBildung Perfekt von begutachtenBildung Präteritum von begutachtenBildung Konjunktiv I von begutachtenBildung Konjunktiv II von begutachtenBildung Imperativ von begutachten

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