Partizipien des Verbs begnügen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: be-gnü-gen

Die Partizip-1-Form von begnügen ist begnügend. Die Partizip-2-Form von begnügen lautet begnügt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

begnügend

Partizip 2

begnügt



Regeln

Bildung Präsens von begnügenBildung Perfekt von begnügenBildung Präteritum von begnügenBildung Konjunktiv I von begnügenBildung Konjunktiv II von begnügenBildung Imperativ von begnügen

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