Partizipien des Verbs beglaubigen
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: be-glau-bi-gen
Die Partizip-1-Form von beglaubigen ist beglaubigend. Die Partizip-2-Form von beglaubigen lautet beglaubigt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
beglaubigend |
Partizip 2
beglaubigt |
Regeln
Bildung Präsens von beglaubigenBildung Perfekt von beglaubigenBildung Präteritum von beglaubigenBildung Konjunktiv I von beglaubigenBildung Konjunktiv II von beglaubigenBildung Imperativ von beglaubigenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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