Partizipien des Verbs begeifern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: be-gei-fern

Die Partizip-1-Form von begeifern ist begeifernd. Die Partizip-2-Form von begeifern lautet begeifert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

begeifernd

Partizip 2

begeifert



Regeln

Bildung Präsens von begeifernBildung Perfekt von begeifernBildung Präteritum von begeifernBildung Konjunktiv I von begeifernBildung Konjunktiv II von begeifernBildung Imperativ von begeifern

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