Partizipien des Verbs befugen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: be-fu-gen

Die Partizip-1-Form von befugen ist befugend. Die Partizip-2-Form von befugen lautet befugt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

befugend

Partizip 2

befugt



Regeln

Bildung Präsens von befugenBildung Perfekt von befugenBildung Präteritum von befugenBildung Konjunktiv I von befugenBildung Konjunktiv II von befugenBildung Imperativ von befugen

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