Partizipien des Verbs beflaggen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: be-flag-gen

Die Partizip-1-Form von beflaggen ist beflaggend. Die Partizip-2-Form von beflaggen lautet beflaggt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

beflaggend

Partizip 2

beflaggt



Regeln

Bildung Präsens von beflaggenBildung Perfekt von beflaggenBildung Präteritum von beflaggenBildung Konjunktiv I von beflaggenBildung Konjunktiv II von beflaggenBildung Imperativ von beflaggen

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