Partizipien des Verbs beeilen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: be-ei-len

Die Partizip-1-Form von beeilen ist beeilend. Die Partizip-2-Form von beeilen lautet beeilt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

beeilend

Partizip 2

beeilt



Regeln

Bildung Präsens von beeilenBildung Perfekt von beeilenBildung Präteritum von beeilenBildung Konjunktiv I von beeilenBildung Konjunktiv II von beeilenBildung Imperativ von beeilen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben