Partizipien des Verbs beeidigen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: be-ei-di-gen

Die Partizip-1-Form von beeidigen ist beeidigend. Die Partizip-2-Form von beeidigen lautet beeidigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

beeidigend

Partizip 2

beeidigt



Regeln

Bildung Präsens von beeidigenBildung Perfekt von beeidigenBildung Präteritum von beeidigenBildung Konjunktiv I von beeidigenBildung Konjunktiv II von beeidigenBildung Imperativ von beeidigen

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