Partizipien des Verbs bebildern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: be-bil-dern

Die Partizip-1-Form von bebildern ist bebildernd. Die Partizip-2-Form von bebildern lautet bebildert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bebildernd

Partizip 2

bebildert



Regeln

Bildung Präsens von bebildernBildung Perfekt von bebildernBildung Präteritum von bebildernBildung Konjunktiv I von bebildernBildung Konjunktiv II von bebildernBildung Imperativ von bebildern

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