Partizipien des Verbs batteln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bat-teln

Die Partizip-1-Form von batteln ist battelnd. Die Partizip-2-Form von batteln lautet gebattelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

battelnd

Partizip 2

gebattelt

Partizip 1 des Verbs batteln, Partizip 1 batteln, Bildung Partizip I von batteln, Partizip 2 des Verbs batteln, Partizip 2 batteln, Bildung Partizip II von batteln


Regeln

Bildung Präsens von battelnBildung Perfekt von battelnBildung Präteritum von battelnBildung Konjunktiv I von battelnBildung Konjunktiv II von battelnBildung Imperativ von batteln

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