Partizipien des Verbs bannen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ban-nen

Die Partizip-1-Form von bannen ist bannend. Die Partizip-2-Form von bannen lautet gebannt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bannend

Partizip 2

gebannt



Regeln

Bildung Präsens von bannenBildung Perfekt von bannenBildung Präteritum von bannenBildung Konjunktiv I von bannenBildung Konjunktiv II von bannenBildung Imperativ von bannen

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