Partizipien des Verbs balgen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bal-gen

Die Partizip-1-Form von balgen ist balgend. Die Partizip-2-Form von balgen lautet gebalgt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

balgend

Partizip 2

gebalgt



Regeln

Bildung Präsens von balgenBildung Perfekt von balgenBildung Präteritum von balgenBildung Konjunktiv I von balgenBildung Konjunktiv II von balgenBildung Imperativ von balgen

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