Partizipien des Verbs bändigen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bän-di-gen

Die Partizip-1-Form von bändigen ist bändigend. Die Partizip-2-Form von bändigen lautet gebändigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bändigend

Partizip 2

gebändigt



Regeln

Bildung Präsens von bändigenBildung Perfekt von bändigenBildung Präteritum von bändigenBildung Konjunktiv I von bändigenBildung Konjunktiv II von bändigenBildung Imperativ von bändigen

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