Partizipien des Verbs auswiegen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-wie-gen

Die Partizip-1-Form von auswiegen ist auswiegend. Die Partizip-2-Form von auswiegen lautet ausgewogen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

auswiegend

Partizip 2

ausgewogen



Regeln

Bildung Präsens von auswiegenBildung Perfekt von auswiegenBildung Präteritum von auswiegenBildung Konjunktiv I von auswiegenBildung Konjunktiv II von auswiegenBildung Imperativ von auswiegen

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