Partizipien des Verbs ausrufen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-ru-fen

Die Partizip-1-Form von ausrufen ist ausrufend. Die Partizip-2-Form von ausrufen lautet ausgerufen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ausrufend

Partizip 2

ausgerufen

Partizip 1 des Verbs ausrufen, Partizip 1 ausrufen, Bildung Partizip I von ausrufen, Partizip 2 des Verbs ausrufen, Partizip 2 ausrufen, Bildung Partizip II von ausrufen


Regeln

Bildung Präsens von ausrufenBildung Perfekt von ausrufenBildung Präteritum von ausrufenBildung Konjunktiv I von ausrufenBildung Konjunktiv II von ausrufenBildung Imperativ von ausrufen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben