Partizipien des Verbs ausprägen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-prä-gen

Die Partizip-1-Form von ausprägen ist ausprägend. Die Partizip-2-Form von ausprägen lautet ausgeprägt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ausprägend

Partizip 2

ausgeprägt



Regeln

Bildung Präsens von ausprägenBildung Perfekt von ausprägenBildung Präteritum von ausprägenBildung Konjunktiv I von ausprägenBildung Konjunktiv II von ausprägenBildung Imperativ von ausprägen

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