Partizipien des Verbs ausplündern
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-plün-dern
Die Partizip-1-Form von ausplündern ist ausplündernd. Die Partizip-2-Form von ausplündern lautet ausgeplündert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
ausplündernd |
Partizip 2
ausgeplündert |
Regeln
Bildung Präsens von ausplündernBildung Perfekt von ausplündernBildung Präteritum von ausplündernBildung Konjunktiv I von ausplündernBildung Konjunktiv II von ausplündernBildung Imperativ von ausplündernGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach