Partizipien des Verbs ausplündern

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-plün-dern

Die Partizip-1-Form von ausplündern ist ausplündernd. Die Partizip-2-Form von ausplündern lautet ausgeplündert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ausplündernd

Partizip 2

ausgeplündert



Regeln

Bildung Präsens von ausplündernBildung Perfekt von ausplündernBildung Präteritum von ausplündernBildung Konjunktiv I von ausplündernBildung Konjunktiv II von ausplündernBildung Imperativ von ausplündern

Grammatik­tabellen zu anderen Verben