Partizipien des Verbs auslichten

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-lich-ten

Die Partizip-1-Form von auslichten ist auslichtend. Die Partizip-2-Form von auslichten lautet ausgelichtet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

auslichtend

Partizip 2

ausgelichtet



Regeln

Bildung Präsens von auslichtenBildung Perfekt von auslichtenBildung Präteritum von auslichtenBildung Konjunktiv I von auslichtenBildung Konjunktiv II von auslichtenBildung Imperativ von auslichten

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