Partizipien des Verbs auslichten
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-lich-ten
Die Partizip-1-Form von auslichten ist auslichtend. Die Partizip-2-Form von auslichten lautet ausgelichtet.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
auslichtend |
Partizip 2
ausgelichtet |
Regeln
Bildung Präsens von auslichtenBildung Perfekt von auslichtenBildung Präteritum von auslichtenBildung Konjunktiv I von auslichtenBildung Konjunktiv II von auslichtenBildung Imperativ von auslichtenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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