Partizipien des Verbs ausleihen
Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-lei-hen
Die Partizip-1-Form von ausleihen ist ausleihend. Die Partizip-2-Form von ausleihen lautet ausgeliehen.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
ausleihend |
Partizip 2
ausgeliehen |
Regeln
Bildung Präsens von ausleihenBildung Perfekt von ausleihenBildung Präteritum von ausleihenBildung Konjunktiv I von ausleihenBildung Konjunktiv II von ausleihenBildung Imperativ von ausleihenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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