Partizipien des Verbs ausleihen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-lei-hen

Die Partizip-1-Form von ausleihen ist ausleihend. Die Partizip-2-Form von ausleihen lautet ausgeliehen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ausleihend

Partizip 2

ausgeliehen



Regeln

Bildung Präsens von ausleihenBildung Perfekt von ausleihenBildung Präteritum von ausleihenBildung Konjunktiv I von ausleihenBildung Konjunktiv II von ausleihenBildung Imperativ von ausleihen

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