Partizipien des Verbs ausklingen

Hilfsverb: haben/seinstarkes Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-klin-gen

Die Partizip-1-Form von ausklingen ist ausklingend. Die Partizip-2-Form von ausklingen lautet ausgeklungen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ausklingend

Partizip 2

ausgeklungen



Regeln

Bildung Präsens von ausklingenBildung Perfekt von ausklingenBildung Präteritum von ausklingenBildung Konjunktiv I von ausklingenBildung Konjunktiv II von ausklingenBildung Imperativ von ausklingen

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