Partizipien des Verbs ausklagen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-kla-gen

Die Partizip-1-Form von ausklagen ist ausklagend. Die Partizip-2-Form von ausklagen lautet ausgeklagt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ausklagend

Partizip 2

ausgeklagt

Partizip 1 des Verbs ausklagen, Partizip 1 ausklagen, Bildung Partizip I von ausklagen, Partizip 2 des Verbs ausklagen, Partizip 2 ausklagen, Bildung Partizip II von ausklagen


Regeln

Bildung Präsens von ausklagenBildung Perfekt von ausklagenBildung Präteritum von ausklagenBildung Konjunktiv I von ausklagenBildung Konjunktiv II von ausklagenBildung Imperativ von ausklagen

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