Partizipien des Verbs ausjudizieren

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-ju-di-zie-ren

Die Partizip-1-Form von ausjudizieren ist ausjudizierend. Die Partizip-2-Form von ausjudizieren lautet ausjudiziert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ausjudizierend

Partizip 2

ausjudiziert



Regeln

Bildung Präsens von ausjudizierenBildung Perfekt von ausjudizierenBildung Präteritum von ausjudizierenBildung Konjunktiv I von ausjudizierenBildung Konjunktiv II von ausjudizierenBildung Imperativ von ausjudizieren

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