Partizipien des Verbs ausjudizieren
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-ju-di-zie-ren
Die Partizip-1-Form von ausjudizieren ist ausjudizierend. Die Partizip-2-Form von ausjudizieren lautet ausjudiziert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
ausjudizierend |
Partizip 2
ausjudiziert |
Regeln
Bildung Präsens von ausjudizierenBildung Perfekt von ausjudizierenBildung Präteritum von ausjudizierenBildung Konjunktiv I von ausjudizierenBildung Konjunktiv II von ausjudizierenBildung Imperativ von ausjudizierenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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