Partizipien des Verbs ausjammern

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: aus

Die Partizip-1-Form von ausjammern ist ausjammernd. Die Partizip-2-Form von ausjammern lautet ausgejammert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ausjammernd

Partizip 2

ausgejammert



Regeln

Bildung Präsens von ausjammernBildung Perfekt von ausjammernBildung Präteritum von ausjammernBildung Konjunktiv I von ausjammernBildung Konjunktiv II von ausjammernBildung Imperativ von ausjammern

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