Partizipien des Verbs ausgleichen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-glei-chen

Die Partizip-1-Form von ausgleichen ist ausgleichend. Die Partizip-2-Form von ausgleichen lautet ausgeglichen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ausgleichend

Partizip 2

ausgeglichen



Regeln

Bildung Präsens von ausgleichenBildung Perfekt von ausgleichenBildung Präteritum von ausgleichenBildung Konjunktiv I von ausgleichenBildung Konjunktiv II von ausgleichenBildung Imperativ von ausgleichen

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