Partizipien des Verbs ausflaggen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-flag-gen

Die Partizip-1-Form von ausflaggen ist ausflaggend. Die Partizip-2-Form von ausflaggen lautet ausgeflaggt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ausflaggend

Partizip 2

ausgeflaggt



Regeln

Bildung Präsens von ausflaggenBildung Perfekt von ausflaggenBildung Präteritum von ausflaggenBildung Konjunktiv I von ausflaggenBildung Konjunktiv II von ausflaggenBildung Imperativ von ausflaggen

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