Partizipien des Verbs ausbürgern

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-bür-gern

Die Partizip-1-Form von ausbürgern ist ausbürgernd. Die Partizip-2-Form von ausbürgern lautet ausgebürgert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ausbürgernd

Partizip 2

ausgebürgert



Regeln

Bildung Präsens von ausbürgernBildung Perfekt von ausbürgernBildung Präteritum von ausbürgernBildung Konjunktiv I von ausbürgernBildung Konjunktiv II von ausbürgernBildung Imperativ von ausbürgern

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