Partizipien des Verbs ausbürgern
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-bür-gern
Die Partizip-1-Form von ausbürgern ist ausbürgernd. Die Partizip-2-Form von ausbürgern lautet ausgebürgert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
ausbürgernd |
Partizip 2
ausgebürgert |
Regeln
Bildung Präsens von ausbürgernBildung Perfekt von ausbürgernBildung Präteritum von ausbürgernBildung Konjunktiv I von ausbürgernBildung Konjunktiv II von ausbürgernBildung Imperativ von ausbürgernGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach