Partizipien des Verbs ausborgen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: ausWorttrennung: aus-bor-gen

Die Partizip-1-Form von ausborgen ist ausborgend. Die Partizip-2-Form von ausborgen lautet ausgeborgt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ausborgend

Partizip 2

ausgeborgt



Regeln

Bildung Präsens von ausborgenBildung Perfekt von ausborgenBildung Präteritum von ausborgenBildung Konjunktiv I von ausborgenBildung Konjunktiv II von ausborgenBildung Imperativ von ausborgen

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