Partizipien des Verbs aufwogen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-wo-gen

Die Partizip-1-Form von aufwogen ist aufwogend. Die Partizip-2-Form von aufwogen lautet aufgewogt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aufwogend

Partizip 2

aufgewogt



Regeln

Bildung Präsens von aufwogenBildung Perfekt von aufwogenBildung Präteritum von aufwogenBildung Konjunktiv I von aufwogenBildung Konjunktiv II von aufwogenBildung Imperativ von aufwogen

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