Partizipien des Verbs aufwiegen

Niveau B2Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-wie-gen

Die Partizip-1-Form von aufwiegen ist aufwiegend. Die Partizip-2-Form von aufwiegen lautet aufgewogen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aufwiegend

Partizip 2

aufgewogen



Regeln

Bildung Präsens von aufwiegenBildung Perfekt von aufwiegenBildung Präteritum von aufwiegenBildung Konjunktiv I von aufwiegenBildung Konjunktiv II von aufwiegenBildung Imperativ von aufwiegen

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