Partizipien des Verbs aufwiegeln

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-wie-geln

Die Partizip-1-Form von aufwiegeln ist aufwiegelnd. Die Partizip-2-Form von aufwiegeln lautet aufgewiegelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aufwiegelnd

Partizip 2

aufgewiegelt



Regeln

Bildung Präsens von aufwiegelnBildung Perfekt von aufwiegelnBildung Präteritum von aufwiegelnBildung Konjunktiv I von aufwiegelnBildung Konjunktiv II von aufwiegelnBildung Imperativ von aufwiegeln

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