Partizipien des Verbs aufstöbern

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-stö-bern

Die Partizip-1-Form von aufstöbern ist aufstöbernd. Die Partizip-2-Form von aufstöbern lautet aufgestöbert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aufstöbernd

Partizip 2

aufgestöbert



Regeln

Bildung Präsens von aufstöbernBildung Perfekt von aufstöbernBildung Präteritum von aufstöbernBildung Konjunktiv I von aufstöbernBildung Konjunktiv II von aufstöbernBildung Imperativ von aufstöbern

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