Partizipien des Verbs aufreiben

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-rei-ben

Die Partizip-1-Form von aufreiben ist aufreibend. Die Partizip-2-Form von aufreiben lautet aufgerieben.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aufreibend

Partizip 2

aufgerieben



Regeln

Bildung Präsens von aufreibenBildung Perfekt von aufreibenBildung Präteritum von aufreibenBildung Konjunktiv I von aufreibenBildung Konjunktiv II von aufreibenBildung Imperativ von aufreiben

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