Partizipien des Verbs aufraffen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-raf-fen

Die Partizip-1-Form von aufraffen ist aufraffend. Die Partizip-2-Form von aufraffen lautet aufgerafft.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aufraffend

Partizip 2

aufgerafft



Regeln

Bildung Präsens von aufraffenBildung Perfekt von aufraffenBildung Präteritum von aufraffenBildung Konjunktiv I von aufraffenBildung Konjunktiv II von aufraffenBildung Imperativ von aufraffen

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