Partizipien des Verbs aufraffen
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-raf-fen
Die Partizip-1-Form von aufraffen ist aufraffend. Die Partizip-2-Form von aufraffen lautet aufgerafft.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
aufraffend |
Partizip 2
aufgerafft |
Regeln
Bildung Präsens von aufraffenBildung Perfekt von aufraffenBildung Präteritum von aufraffenBildung Konjunktiv I von aufraffenBildung Konjunktiv II von aufraffenBildung Imperativ von aufraffenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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