Partizipien des Verbs aufnötigen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-nö-ti-gen

Die Partizip-1-Form von aufnötigen ist aufnötigend. Die Partizip-2-Form von aufnötigen lautet aufgenötigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aufnötigend

Partizip 2

aufgenötigt



Regeln

Bildung Präsens von aufnötigenBildung Perfekt von aufnötigenBildung Präteritum von aufnötigenBildung Konjunktiv I von aufnötigenBildung Konjunktiv II von aufnötigenBildung Imperativ von aufnötigen

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